STICHWORTVERZEICHNIS
Die häufigste Form ist die Abtretung von Lohn- und Gehalt bei der Aufnahme von Ratenkrediten. Diese dient der Absicherung des Kredits. In der Regel wird im Vertrag vereinbart, dass das Kreditinstitut bei einem Verzug von zwei Monatsraten die Abtretung beim Arbeitgeber offen legen kann, d.h. der Arbeitgeber zahlt dann den pfändbaren Anteil nach der Pfändungstabelle direkt an das Kreditinstitut.
Eine andere Form der Abtretung, die dem Schuldner häufig begegnet, ist die Abtretung einer Forderung des Gläubigers an ein Inkassobüro. Dies kann ein Auftrag zur Eintreibung der Forderung sein oder die Forderung wird an das Inkassobüro verkauft.
Das BGB regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (Vertragsrecht; Regelung zu Besitz und Eigentum; Familienrecht; Erbrecht). Dieses Gesetz bildet u. a. die Rechtsgrundlage für Verträge zwischen Personen, deren Erfüllung sowie für Auseinandersetzungen im Falle von Streitigkeiten.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, mit dem sich der Bürge verpflichtet, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, für dessen Verbindlichkeiten einzustehen. Die häufigsten Formen einer Bürgschaft sind die Bankbürgschaft und die Mietbürgschaft. Kann der Kreditnehmer oder der Mieter nicht mehr zahlen, kann der Gläubiger die Zahlung vom Bürgen verlangen. Die Bürgschaft bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung bestehen und kann vom Bürgen nicht gekündigt werden.
Sanktion einer Behörde, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Grundlage für die Verhängung eines Bußgeldes ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz. ( s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 9“)
Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft, durch das der Gläubiger dem Schuldner eine Geldsumme überlässt. Der Schuldner muss das Darlehen meist mit Zinsen zurückzahlen. Die häufigsten Darlehensformen sind der Ratenkredit, der Dispositionskredit, der Kreditkartenkredit, die Grundschuld/Hypothek und das Privatdarlehen.
Oft verkürzt als „DISPO“ oder auch als Überziehungskredit bezeichnet. Die Bank räumt dem Kunden auf dem Girokonto einen Kredit ohne förmlichen Kreditantrag ein. Dieser Kredit ist teuer und von der Bank auch kurzfristig kündbar, z.B. bei einem negativen SCHUFA-Eintrag. Er sollte deshalb auch nur kurzfristig in Anspruch genommen werden. Oft beginnt mit dem „Dispo“ der Weg in die Schuldenfalle.
Dieser Begriff ist für Laien etwas irreführend. Drittschuldner ist kein dritter Schuldner, sondern der Empfänger einer Pfändung. Dem Drittschuldner wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Abtretung zugestellt, die er dann bedienen muss.
Drittschuldner kann z.B. der Arbeitgeber im Fall einer Gehaltspfändung sein. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den pfändbaren Anteil des Gehalts an den Gläubiger zu überweisen, der die Pfändung erwirkt oder der die Abtretung offengelegt hat.
Im Falle einer Kontopfändung ist die kontoführende Bank der Drittschuldner.
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung – früher Offenbarungseid genannt - wird vom Gläubiger bei einem Gerichtsvollzieher beantragt. Der Schuldner muss die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, damit der Gläubiger dem Protokoll entnehmen kann, ob pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist oder ob Zahlungsunfähigkeit besteht (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2“).
Nach Zugang eines Vollstreckungsbescheides kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben, sofern man gegen den Mahnbescheid versäumt hat Widerspruch einzulegen (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 3“).
Rückstände bei Strom- und Gasanbietern sind existenzbedrohend, weil die Sperrung der Energiezufuhr droht und man dann weder kochen noch heizen kann. Hier muss der Schuldner sofort tätig werden (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 5“).
Merke: Miete und Energie hat Vorrang vor allen anderen Zahlungsverpflichtungen!Nicht nur Vermögen sondern auch Schulden können vererbt werden, wenn man das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht – Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen - ausschlägt! Erfährt der Erbe erst später von der Überschuldung des Erbes, kann man das Erbe beim Nachlassgericht noch anfechten. Auch hierfür gibt es Fristen. Bitte lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten!
Erzwingungshaft wird auf Antrag vom Vollstreckungsgericht angeordnet, um eine bestimmte Handlung von Personen zu erzwingen, z.B. die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Zahlung eines Bußgeldes (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2 und 9“).
Unter einer Forderung ist gem. BGB der Zahlungsanspruch eines Gläubigers gegen den Schuldner zu verstehen.
Im Falle einer Pfändung des Kontos, auf dem Lohn oder Gehalt eingeht, muss der Schuldner beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Freigabe seines unpfändbaren Einkommens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragen (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 6“).
Eine Geldstrafe wird in Strafverfahren vom Gericht verhängt. Sie setzt sich zusammen aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe der Tagessätze (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 9“).
Der bei dem Schuldner stets gefürchtete Gerichtsvollzieher ist unter anderem für Sachpfändungen, die Räumung von Wohnungen und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig. Er soll im Zwangsvollstreckungsverfahren auf eine möglichst schnelle Erledigung der Forderung hinwirken. (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2“).
Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass mehrere Schuldner verpflichtet sind, eine Forderung zu begleichen. Z. B. bei einem Mietvertrag, den mehrere Personen unterschrieben haben, steht jeder einzelne für die gesamte Mietschuld ein. Der Gläubiger kann natürlich die Tilgung der Verbindlichkeit nur einmal verlangen; es ist ihm aber freigestellt, welchen Schuldner er ganz oder auch nur teilweise in Anspruch nimmt.
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zieht die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein. Man muss die Gebühren jedoch auch bezahlen, wenn in der Wohnung ein Radio und/oder ein Fernseher steht und man nur CD´s oder DVD´s abspielt oder nur Privatsender nutzt.
Die GEZ stellt im Internet ein Formular für die Befreiung von den „GEZ-Gebühren“ bereit. Das Formular erhalten Sie auch bei den Berliner Bürgerämtern. Die Voraussetzung für eine Befreiung ist den Anträgen beigefügt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II stellt in Berlin das JobCenter/ARGE eine Bescheinigung aus, die dem Antrag auf Befreiung beizufügen ist. Die Befreiung wird immer nur für die Zukunft und befristet erteilt, rückwirkend erhält man von der GEZ keine Befreiung.
Gläubiger ist derjenige, der einen Anspruch auf Zahlung gegen den Schuldner hat.
Dieser Rechtsbegriff wurde von „Glauben“ abgeleitet; ein Gläubiger glaubt demnach dem Versprechen seines Schuldners, dass dieser die Schuld tilgen wird.
Das Guthabenkonto ist eine Sonderform des Girokontos, das keine „Überziehung“ zulässt. Man kann nur über das Geld verfügen, das auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Hemmung ist ein Begriff aus dem BGB zur Verjährung. Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Gläubiger die Forderung z.B. stundet oder der Schuldner einen berechtigten Einspruch gegen eine Forderung einlegt. In dieser Zeit darf der Gläubiger nicht gegen den Schuldner vorgehen. Die Verjährungsfrist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung (s. auch Stundung und Verjährung).
Form eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie (unbewegliches Vermögen). Das Darlehen wird in gleichbleibenden Raten, hier Annuitäten genannt, getilgt. Zur Sicherung des Darlehens wird ein Grundpfandrecht/Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie/ Grundstücks eingetragen. In den meisten Fällen haftet der Kreditnehmer für das Darlehen zusätzlich noch mit seinem persönlichen Vermögen.
Unter dem Begriff „Inkasso“ versteht man das Eintreiben von fälligen Forderungen. Hat der Gläubiger vergeblich versucht, die fällige Forderung beizutreiben, beauftragt er nach Eintritt des Verzugs oft ein Inkassounternehmen. Der Gläubiger kann Forderungen auch ohne Genehmigung des Schuldners an ein Inkassounternehmen verkaufen. Die Geschäfte werden durch Abtretungsverträge abgewickelt. Das Inkassobüro wird oft erst einmal diverse Mahnschreiben an den Schuldner versenden, bevor ein Rechtsanwalt einen Titel erwirkt, mit dem dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlasst werden können.
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Unternehmen müssen die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens – früher Konkurs – beantragen, wenn sie zahlungsunfähig geworden oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Verbraucher können in entsprechenden Fällen ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen. Zuständig ist für Verbraucherinsolvenzverfahren das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz. Für Regelinsolvenzverfahren ist zentral das AG Charlottenburg für Berlin zuständig.
Der Insolvenzverwalter ist ein vom Insolvenzgericht bestimmter „Verwalter“, der im Regelinsolvenzverfahren von Firmen die vorhandene Insolvenzmasse während des Insolvenzverfahrens verwertet und nach Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens den Rest an die Gläubiger nach einer festgelegten Quote verteilt
Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers, um Geld beizutreiben. Nach Eingang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der kontoführenden Bank als Drittschuldner kann der Kontoinhaber/Schuldner weder über das Guthaben auf seinem Konto verfügen noch werden von der Bank Daueraufträge, Einzelüberweisungen ausgeführt oder Lastschriften eingelöst.
Seit dem 01.01.2012 ist die gewohnte Schutzregelung (Sozialleistungen innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen) weggefallen und das Konto muss in ein P-Konto umgewandelt werden, um die Gelder bei einer Pfändung ausgezahlt zu bekommen (s. „Häufig gestellte Fragen zum Thema Kontopfändung!).
Mit der Lastschrift ermächtigt der Kontoinhaber den Zahlungsempfänger durch eine schriftliche Einziehungsermächtigung einmalig oder regelmäßig einen bestimmten Betrag vom Konto abzubuchen. Viele Energieversorger, Telefongesellschaften und Banken (bei der Kreditvergabe) lassen sich bei Vertragsschluss eine Einziehungsermächtigung unterschreiben. Bitte unterschreiben Sie Einzugsermächtigungen jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung des Zahlungsempfängers. Bei einem unberechtigten Lastschrifteinzug haben Sie jedoch (noch) die Möglichkeit, diese innerhalb von 6 Wochen zu widerrufen.
Vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren sollten alle Lastschrifteinzüge auf Daueraufträge umgestellt werden, sofern es der Vertrag zulässt.
Nach Eingang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Abtretung beim Arbeitgeber ist dieser als Drittschuldner verpflichtet, den pfändbaren Anteil des Monatseinkommens (s. Pfändungsfreigrenzen, Pfändungstabelle) an den Gläubiger oder dessen Vertreter abzuführen. Der Schuldner erhält dann vom Arbeitgeber nur noch das unpfändbare Einkommen.
Der Mahnbescheid ist ein Bescheid im gerichtlichen Mahnverfahren, der die Zahlung einer Schuld anmahnt. Der Gläubiger beantragt den Mahnbescheid, das zuständige Gericht erlässt ihn, ohne zu prüfen, ob der Gläubiger überhaupt ein Recht auf die Zahlung hat. Die Prüfung der Forderung obliegt allein dem Schuldner. Gegen einen Mahnbescheid ist innerhalb von 14 Tagen Widerspruch beim Mahngericht einzulegen, falls die Forderung oder Teile der Forderung unberechtigt geltend gemacht werden. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, erlässt das Gericht den Vollstreckungsbescheid (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 3“).
Unter Mahnung versteht man eine Erinnerung an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen (oft also eine Zahlungserinnerung). Wird eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Gläubiger, falls für die Zahlung kein fester Termin bestimmt ist, erst nach vorheriger Mahnung berechtigt, zusätzlich zur bestehenden Forderung Schadenersatz geltend zu machen, z.B. Zinsen und Kosten. Diese Mahnung ist an keine Form gebunden, sollte aber einen Zahlungstermin enthalten. Die Mahnung unterbricht die Verjährung einer Forderung nicht.
Mit Mietschulden ist nicht zu spaßen, denn die Folgen verspäteter Mietzahlungen können zum Verlust der Wohnung führen. Der Vermieter ist berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn der Mieter ihm mehr als 2 Monatsmieten schuldet. Auch eine unpünktliche Mietzahlung, berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 4“).
Notarielles Schuldanerkenntnis
Durch ein notarielles Schuldanerkenntnis (NSA) erkennt der Schuldner die Schuld an, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Berechtigung der Forderung vermieden werden kann. Oft übernimmt der Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Kosten für den Notar, allerdings werden sie danach auf die Schuld aufgeschlagen. Das NSA enthält außerdem auf Wunsch des Gläubigers oft eine Zwangsvollstreckungsklausel, sodass der Gläubiger einen Titel erhält, dessen Verjährung 30 Jahre beträgt und aus dem vollstreckt werden kann (s. Titel). Das NSA ist bei unstrittigen Forderungen zu empfehlen, weil das gerichtliche Mahnverfahren wesentlich teurer ist (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 3“). Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und Kosten zu senken, bieten viele Gläubiger, insbesondere Privatpersonen auch ein einfaches Schuldanerkenntnis ohne notarielle Beurkundung an.
Die Pflichten des Schuldner im Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren nennt man im Insolvenzrecht auch Obliegenheiten.
Der Schuldner muss diese Pflichten erfüllen, sonst kann die Versagung der Restschuldbefreiung drohen (s. weiteres unter Insolvenzverfahren auf der Homepage).
Früherer Rechtsbegriff für die eidesstattliche Versicherung (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2“).
„Ordnung ist das halbe Leben“, sagt ein altes Sprichwort. Im Sinne einer effektiven Schuldnerberatung sollte der Schuldner möglichst schon vor dem ersten Beratungsgespräch seine Papiere sammeln und nach einem Ordnungsprinzip sortieren, z.B. eine nummerierte Gläubigerliste anfertigen (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 10“).
Mit Bußgeld geahndeter Verstoß gegen Gesetze, z. B. Falschparken (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 9“).
Die Pfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung. Zweck der Pfändung ist es, dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Voraussetzung für die Pfändung ist ein Titel. Der „normale“ Gläubiger muss beim Vollstreckungsgericht eine Sachpfändung veranlassen ((s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2“) und/oder eine Kontopfändung (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 6“) und/oder eine Lohnpfändung beantragen. Öffentliche Gläubiger können ohne den „Umweg“ über ein Vollstreckungsgericht direkt beim Drittschuldner (Arbeitgeber/Lohn, Bank/Konto) pfänden.
Pfändungsfreigrenze, Pfändungstabelle
Der Gesetzgeber hat in der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt, dass es Schutz-Freigrenzen für das laufende monatliche Einkommen, z.B. Arbeitseinkommen, Rente, Nettogewinn etc. des Schuldners gibt. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen unterschritten werden, z.B. wegen Unterhaltsschulden (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 8“) und Forderungen aus unerlaubten Handlungen, z.B. Schmerzensgeld, Schadenersatz. Die Pfändungsfreigrenzen dienen dem Schuldnerschutz, damit dessen notwendiger Lebensunterhalt durch eine Pfändung nicht gefährdet wird. Sozialleistungen wie z.B. Kindergeld, Wohngeld und ähnliche Leistungen sind nicht zu dem monatlichen Einkommen in der Pfändungstabelle zu addieren.
Die Höhe des pfändungsfreien Einkommens des Schuldners richtet sich zum einem nach der Höhe des Einkommens und zum anderen nach der Anzahl der Personen, für die er Unterhalt leisten muss: Im Internet finden Sie die Pfändungstabelle unter:
www.meine-schulden.de/uebersichten___berechnungenPfändungs- und Überweisungsbeschluss
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein Beschluss des zuständigen Vollstreckungsgerichts in der Zwangsvollstreckung. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für die Pfändung des Kontos und alle Einkommensarten beim Leistungsträger oder Arbeitgeber. Der Beschluss wird dem Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber, Leistungsträger) durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt. (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 6“).
Seit dem 01.07.2010 gibt es Pfändungsschutzkonten! Jeder hat das Recht, die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto bei der Bank zu beantragen. Ein Recht auf die Neueinrichtung eines Kontos besteht nicht. Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen und führen. Der Freibetrag für jeden P-Konto Inhaber liegt bei 1.028, 89 € unabhängig von der Art der Einkünfte. Je nachdem, für wie viele Personen Unterhaltspflicht besteht, erhöht sich dieser Freibetrag. Die Erhöhung muss der Bank durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Bescheinigungen dürfen nur von Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten, Arbeitgebern, Familienkassen und Vollstreckungsgerichten ausgestellt werden. Lesen Sie unter „Häufige Fragen zum Thema Kontopfändung“ weitere Hinweise und lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung beraten.
Seit dem 01.01.2012 ist die gewohnte Schutzregelung (Sozialleistungen innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen) weggefallen und das Konto muss in ein P-Konto umgewandelt werden, um die Gelder bei einer Pfändung ausgezahlt zu bekommen. (s. „Häufig gestellte Fragen zum Thema Kontopfändung!).
Bei Mietrückständen von 2 Monatsmieten inklusive Betriebskosten oder unregelmäßigen Zahlungen kann der Vermieter fristlos kündigen und mit der Klage wegen Zahlung der rückständigen Mieten auch die Räumung der Wohnung einklagen. In der Verhandlung kann direkt Räumungsschutz beantragt werden. Sollten Sie dies nicht nutzen oder nutzen können ergeht das Räumungsurteil. Nach dem Urteil sind die Mieter verpflichtet innerhalb einer kurzen Frist, die Wohnung zu verlassen. Für die sehr hohen Kosten der Räumungsklage muss der Mieter aufkommen (vorbeugende Informationen finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen Nr. 4“).
Ein Darlehen, das in gleichmäßigen monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Zur Sicherung des Kredits verlangen die Banken vom Kunden, eine Abtretung (weiteres s. dort) zu unterschreiben.
Ratenzahlungen werden zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger vereinbart, wenn z.B. eine Ware nicht auf einmal bezahlt werden kann. Viele Einzelhändler bieten in der letzten Zeit zinslosen Ratenkauf an, es handelt sich dann um einen Finanzkauf. Der gekaufte Gegenstand bleibt solange im Eigentum des Verkäufers bis die Ware vollständig bezahlt ist.
Ratenzahlungen werden auch zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart werden, wenn die Gesamtforderung schon fällig geworden ist bzw. sich der Schuldner im Verzug befindet.
Bevor Sie in diesem Fall eine Ratenzahlung vereinbaren, sollten Sie prüfen, ob Sie diese auch einhalten können und ob durch die Zahlung der Rate eine Tilgung der Schuld eintritt. Beachten Sie auch die Verjährungsfrist! Weitere Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie bei den Musterbriefen. Manche Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen stellen für die Gewährung einer Ratenzahlung eine zusätzliche Einigungsgebühr in Rechnung. Hierzu sollte man sich von einer Schuldnerberatung vor einer Ratenzahlungsvereinbarung beraten lassen.
Das Insolvenzverfahren für Firmen, aktiv Selbständige und ehemals Selbständige. Weiteres finden Sie unter Regelinsolvenzverfahren.
Unter diesem Begriff versteht man die Pfändung beweglicher Sachen, z.B. Fernsehgerät. Dinge des täglichen Bedarfs dürfen nach der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht gepfändet werden. Dazu zählen unter anderem: Waschmaschine, Bett, einfache Küchen- und Haushaltsgeräte.
Von den beweglichen Sachen können gepfändet werden: neuwertiger Fernseher, Fahrzeuge.
Hier sind aber auch Grenzen gesetzt: Der zu erwartende Versteigerungserlös des gepfändeten Geräts muss im angemessenen Verhältnis zur geltend gemachten Forderung stehen. Sachen, die Sie zur Berufsausübung benötigen, dürfen ebenfalls nicht gepfändet werden (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2“).
Nur wenige Verbraucher wissen, dass der Begriff „SCHUFA“ für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung steht. Zweck dieser Schutzgemeinschaft ist es, ihre Geschäfts-partner vor Kreditausfällen zu schützen (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 7“).
Schuldner sind Personen, die anderen zur Leistung verpflichtet sind. Im Alltag der Schulderberatung handelt es sich bei den Ratsuchenden meist um Menschen, die ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen können.
Beim Vollstreckungsgericht wird ein sogenanntes Schuldnerverzeichnis geführt. In Berlin ist für alle Bezirke das Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts Schöneberg zuständig.
Im Schuldnerverzeichnis sind alle Personen erfasst, die die eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl erlassen worden ist, weil sie nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erschienen sind (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2“). Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird gelöscht, wenn die Forderung des entsprechenden Gläubigers nachweislich vollständig bezahlt ist oder der Eintragungsgrund entfallen ist, z.B. wird der Haftbefehl auf Antrag des Schuldners gelöscht, wenn er die Abgabe der EV nachweisen kann. Spätestens nach 3 Jahren werden alle Einträge gelöscht.
Die Stundungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über einen bestimmten Zeitpunkt hinauszuschieben.
Sollte man eine Rechnung wegen finanzieller Engpässe nicht sofort begleichen können, kann man den Gläubiger um Zahlungsaufschub/Stundung bitten. Gewährt der Gläubiger die Stundung, darf er keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Die Gläubiger sind jedoch nicht verpflichtet, dem Schuldner eine Stundung zu gewähren. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie bei den Musterbriefen.
Die Taschenpfändung ist die körperliche Durchsuchung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Sie ist im Zwangsvollstreckungsverfahren eine absolute Ausnahme und wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn für den Gerichtsvollzieher die Annahme besteht, dass pfändbare Gegenstände in der Kleidung verborgen werden, um sie der Pfändung zu entziehen.
Ein Titel ist eine Urkunde, die einen Anspruch rechtskräftig feststellt, deren Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt und aus der der Gläubiger vollstrecken kann, z.B. Vollstreckungsbescheid, Versäumnisurteil, notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsklausel oder ein rechtskräftiger Verwaltungsakt, z.B. Steuerbescheid.
Der Treuhänder ist ein vom Insolvenzgericht bestellter Verwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren; in der Regel werden Rechtsanwälte mit der Aufgabe betraut.
Umschuldungsdarlehen nennt man u.a. die Zusammenfassung mehrerer bestehender Kredite zu einem neuen Ratenkredit, z.B. „Dispo“ plus vorhandener Ratenkredit.
Damit verdienen die Banken einerseits sehr gut, weil immer neue Bearbeitungsgebühren, Zinsen und Versicherungsbeiträge anfallen, andererseits erhoffen sie sich davon, dass der Kreditnehmer die neue Rate künftig wieder pünktlich bezahlen kann.
In vielen Fällen beginnt mit dem ersten Umschuldungsdarlehen ein Kreislauf mit immer neuen Kettenkreditverträgen, d.h. es wird zum Auslöser der Überschuldung (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 10“)
Eine unerlaubte Handlung ist gem. BGB ein rechtswidriges Verhalten zum Nachteil anderer, der den Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet, z.B. Schmerzensgeld. Daneben gibt es auch in anderen Gesetzen unerlaubte Handlungen, z.B. im Straßenverkehrsgesetz. Forderungen aus unerlaubter Handlung sind im Verbraucherinsolvenzverfahren und im Regelinsolvenzverfahren von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht kraft Gesetz (BGB) oder einer vertraglichen Vereinbarung. Am bekanntesten ist der Kindesunterhalt oder der Ehegattenunterhalt, z. B. wegen der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Solange die Familie zusammenlebt, leistet man Naturalunterhalt. Zum Naturalunterhalt gehören: Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft, Taschengeld. Bei einer Trennung muss Barunterhalt von demjenigen geleistet werden, bei dem der Unterhaltsberechtigte nicht lebt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Alter des oder der Kinder, nach dem Einkommen etc. Geregelt ist die Höhe des Barunterhaltes in der Düsseldorfer Tabelle.
Es gibt auch andere Unterhaltsverpflichtungen: z.B. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Eltern. Das Unterhaltsrecht ist sehr umfangreich, so dass eine anwaltliche Beratung oder bei Kindesunterhalt eine Beratung beim zuständigen Jugendamt zu empfehlen ist.
Bei volljährigen Kindern, die nicht mehr im Haushalt leben, müssen in der Regel beide Elternteile für den Unterhalt aufkommen. Die Kinder haben zwar in der Regel für sich selbst zu sorgen; ist dies aber wegen einer Ausbildung oder eines Studiums nicht möglich, muss auch über das 18. Lebensjahr hinaus Unterhalt gezahlt werden.
Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, hat der Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit den titulierten Unterhaltsrückstand und den laufenden Unterhalt im Wege von Zwangsvollstreckungs-maßnahmen pfänden zu lassen. Bei einer Unterhaltspfändung gelten andere Grenzen als die Pfändungsfreigrenzen gem. ZPO: Der Unterhaltsschuldner kann bis zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum gepfändet werden. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, sich an einen Fachanwalt zu wenden.Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Es soll den Gläubigern eine gleichmäßige Befriedigung bringen und dem Verbraucher nach Einsatz seines verwertbaren Vermögens und Einkommens während eines Zeitraums von ca. 6 Jahren von seinen Schulden befreien. Die Restschuldbefreiung erfolgt sechs Jahre nach Eröffnung des Verfahrens. Die Einführung der Restschuldbefreiung für den redlichen Schuldner war die Reaktion auf die zunehmende Überschuldung privater Haushalte, denen der Gesetzgeber einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen wollte.
Einen Vergleich nennt man in der Schuldnerberatung einen Vertrag zwischen dem Gläubiger oder dessen bevollmächtigten Vertreter mit dem Schuldner, der für beide Seiten vorteilhaft sein sollte- Z.B. der Schuldner zahlt freiwillig Raten, der Gläubiger erlässt dafür einen Teil der Forderung (s. Musterschreiben).
Manche Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen stellen jedoch für einen Vergleich eine zusätzliche Einigungsgebühr in Rechnung. Hierzu sollte man sich von einer Schuldnerberatung vor der Unterschrift unter den Vergleich beraten lassen, denn manche Gläubigervertreter halten die Gewährung eines Zahlungsaufschubs/Stundung bereits für einen Vergleich und verlangen dafür eine Gebühr.
Wenn man Rechnungen nicht pünktlich bezahlt und Mahnungen oder Zahltermine nicht beachtet tritt Verzug ein. Ist auf der Rechnung ein Zahltermin benannt ist, kommt man auch ohne Mahnung in Verzug. Der Verzug löst vielfältige Rechtsfolgen aus, wie z.B. Zinsen, Rechtsanwaltsgebühren u.ä..
Die übliche Verjährung von Schuldforderungen gem. BGB beträgt 3 Jahre. Titel verjähren in 30 Jahren. Weitere Verjährungsfristen sind in anderen Gesetzestexten festgelegt. Ist eine Forderung verjährt, hat der Gläubiger noch den Anspruch auf Zahlung, solange der Schuldner nicht die „Einrede der Verjährung“ geltend macht (s. auch Musterschreiben). Sollten Sie nicht sicher sein, ob eine Forderung verjährt ist, fragen Sie Ihre Schuldnerberatung.
Merke: Jede Verhandlung (Stundung, Zahlung, etc.) unterbricht die Verjährung.
Der Vollstreckungsbescheid wird im gerichtlichen Mahnverfahren vom Mahngericht erlassen, falls der Schuldner gegen den vorher zugegangenen Mahnbescheid keinen oder nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat. Man hat jetzt noch die Möglichkeit gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Ist diese Frist abgelaufen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Gläubiger kann aus diesem Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Wegen der Kosten sollte man trotzdem nur Einspruch einlegen, wenn die Forderung oder Teile von ihr nicht berechtigt sein sollten. Wegen einer Zahlungsunfähigkeit lohnt sich kein Einspruch, denn dann wird der Gläubiger klagen, den Prozess gewinnen und am Ende wird die ganze Sache noch wesentlich teurer.
Das Vollstreckungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die zuständig ist für die Anträge der Gläubiger zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Forderungen und ähnliche Ansprüche (z.B. Lohn- und Gehaltspfändung). Das Vollstreckungsgericht ist ebenfalls zuständig für Anträge des Schuldners bezüglich des Pfändungsschutzes, z.B. Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Einkommens im Falle einer Kontopfändung. Die örtliche Zuständigkeit richtete sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Schuldners. Die Vollstreckungsgerichte sind vielerorts auch für die Führung der amtlichen Schuldner-verzeichnisse zuständig. In Berlin liegt die zentrale Zuständigkeit für alle Berliner Bezirke beim Amtgericht Schöneberg.
Der Widerspruch ist ein Rechtsmittel des Bürgers gegenüber Behörden und Gerichten. Gegen einen unberechtigten Mahnbescheid muss z.B. Widerspruch eingelegt werden (s. Mahnbescheid).
Gegen die meisten Bescheide der JobCenter/Arge oder des Sozialamtes kann ebenfalls Widerspruch eingelegt werden, wenn man den Bescheid für fehlerhaft hält.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren und im Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beginnt nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens die sogenannte Wohlverhaltesperiode, der Abschnitt des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung, in dem der Schuldner die sogenannten Obliegenheitsverpflichtungen erfüllen muss. Verstößt er gegen diese Pflichten, kann die Restschuldbefreiung auch noch ein Jahr nach Erteilung der Restschuldbefreiung versagt werden.
Der Schuldner ist zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe einhalten kann. Kann der Schuldner aufgrund seiner Einkommensverhältnisse und seiner Vermögenssituation nicht mehr zahlen, muss er auf Verlangen des Gläubigers die eidesstattliche Versicherung abgeben (s. „Häufig gestellte Fragen Nr. 2“).
Ist eine Firma zahlungsunfähig, muss sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit sind die Voraussetzungen bei einem Verbraucher, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen zu können.
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt den Pfändungsablauf und -schutz für den Schuldner in der Zwangsvollstreckung, z.B. die Pflichten und Rechte des Gerichtsvollziehers, die Sach- und Lohnpfändung etc.
Mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung (Sach-, Lohn- und Gehaltspfändung) versucht ein Gläubiger an sein Geld zu kommen, wenn der Schuldner nicht freiwillig gezahlt hat. Zur Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme benötigt der Gläubiger einen Titel. Mit dem Titel kann entweder der Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragt werden oder beim Vollstreckungsgericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantrag werden, um das Konto des Schuldners oder seine laufenden Einkünfte zu pfänden.
Die Zwangsversteigerung ist eine Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen. Voraussetzung ist auch hier ein Titel. Mit dem Titel kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung beim zuständigen Vollstreckungs-gericht beantragen. Vom Gericht wird ein Termin zu einer öffentlichen Versteigerung festgesetzt. Der Meistbietende erhält im Termin den Zuschlag und wird damit neuer Eigentümer der Immobilie. Damit die Immobilie nicht verschleudert werden kann, sind allerdings Wertgrenzen zu beachten: Im 1. Versteigerungstermin müssen mindestens 75 % des Verkehrswerts oder als absolutes Mindestgebot 50% geboten werden. Wird im 1. Termin kein Zuschlag erteilt, gelten diese Grenzen nicht mehr, sondern es kann dem geringsten Gebot der Zuschlag erteilt werden. Auch im Falle der Zwangsversteigerung sind Pfändungsschutzanträge des Schuldners möglich. Fragen Sie hierzu einen Rechtsanwalt, der sich im Immobilienrecht auskennt!
Die Zwangsverwaltung ist ein Zwangsvollstreckungsmittel gegen den Schuldner mit einer Immobilie. Der Gläubiger stellt den Antrag auf Zwangsverwaltung beim Vollstreckungsgericht, das die Zwangsverwaltung durch Beschluss anordnet. Der Gläubiger erreicht damit, dass die Verfügungsgewalt über das Grundeigentum auf ihn übergeht, er z.B. die Mieteinnahmen erhält.